Ende 2007 soll ein neuer Gesetzesentwurf für die Novellierung des bestehenden EEG vorgelegt werden. Mit einer Novellierung wird im Jahre 2008/2009 gerechnet. Die Zeit der Diskussion von Novellierungsempfehlungen hat mit Vorlage des Erfahrungsberichtes zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Juli 2007 begonnen.
Für Strom aus Biomasse soll die Grundvergütung je nach Anlagengröße um 0,5 bis 2 Cent/kWh sinken. Andererseits ist für KWK-Anlagen aber eine Erhöhung des KWK-Zuschlags auf
3 Cent/kWh vorgesehen, wobei die Realisierung eines KWK-Zuschlags auch für Bestands-anlagen, die vor 2004 gebaut wurden, geprüft werden soll. Außerdem soll eine Zertifizierung der NawaRo-Materialien mit Nachhaltigkeitskriterien eingeführt werden.
In dem Erfahrungsbericht wird auch gefordert, Palmöl so lange von der Vergütungspflicht auszuschließen, wie kein wirksames Zertifizierungssystem zur Sicherung eines nachhaltigen Anbaus besteht.
Der EEG-Erfahrungsbericht wird derzeit mit den anderen Ministerien beraten. Er dient als Grundlage für eine Novelle des Gesetzes im Jahre 2008. Einen ersten Entwurf für eine Neufassung des EEG will das Bundesumweltministerium im Herbst 2007 vorlegen.
Im Download-Bereich erhalten Sie eine Kurzfassung des "Erfahrungsbericht 2007 zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) vom 05.07.2007".