Allgemeine Rahmenbedingungen

Im August 2004 trat das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2004) in Kraft. Seitdem erhalten Betreiber von Pflanzenöl-BHKW-Anlagen eine Grundvergütung sowie unterschiedliche Boni. Dazu gehört ein Bonus bei Nutzung nachwachsender Rohstoffe gemäß der EEG-Definition (§8 EEG 2004) in Höhe von bis zu 6 Cent je kWh sowie einen Bonus bei Nutzung der anfallenden Wärme in Höhe von bis zu 2 Cent/kWh. Ein weiterer Bonus in Höhe von 2 Cent/kWh wird bei Nutzung innovativer Technologien gewährt.

Im Juni 2008 wurde die zweite Novellierung des EEG im Bundestag beschlossen. Das neue EEG (EEG 2009) trat am 01.01.2009 in Kraft und enthält für bestehende und neue Pflanzenöl-BHKW etliche neue Bestimmungen. Die Gesetzesnovelle des EEG enthält sowohl positive Aspekte, wie die Erhöhung des KWK-Zuschlags von 2 auf 3 Cent und die Gewährung einer höheren Grundvergütung für BHKW-Anlagen bis 150 kW (11,67 Cent/kWh) als auch Restriktionen in Bezug auf die Gewährung des KWK-Bonus (Positiv- und Negativliste für Wärmenutzung) und die Gewährung des Bonus für nachwachsende Rohstoffe. In Bezug auf die Nutzung flüssige Biomasse wurde im Juli 2009 außerdem eine Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung beschlossen.